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2012-05-08 18:32
Ähm...
Ich überlege meinen Resturlaub für die übriggebliebenen Arbeitstage zu verbraten. Wollte mich daher nochmal im Vertrag absichern, ob der Urlaub auch bezahlt wird oder nicht. Aber ich versteh diese Formulierung überhaupt nicht. Erst kommt das Kapitel "Entlohnung", indem es heißt "Die in XY vereinbarten Leistungen werden mit einer Pauschale von X bei 5 Wochenstunden vergütet. In der Pauschale ist die Urlaubsabgeltung enthalten". Und unter "Urlaubsanspruch" findet sich dann nur noch "Der Anspruch auf Jahresurlaub beträgt 4 Arbeitstage. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes". Weiß jemand von euch zufällig wie das zu verstehen ist? Ist das dann bezahlter Urlaub im Sinne von die Monatspauschale bleibt gleich egal ob Urlaub genommen wurde oder nicht? Ich weiß es echt nicht. -__- Kommentare |
2012-05-08 18:32 |
die vier urlaubstage werden bezahlt. allerdings werden dabei in der regel deine stunden auf die arbeitstage verteilt. bei meinem 400-euro-job mit 10 euro vergütung und somit 40 Stunden im Monat sind das gerade mal 2 Stunden pro Tag. diese bekomm ich gezahlt. mehr nicht. aber ich hab auch insgesamt 25 urlaubstage. vielleicht ist es dann bei dir was anderes. und ich arbeite ja nicht nur einen tag in der woche.
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