wie schon von den anderen geschrieben, es ist rechtlich "gekauft", und nun müss(t)en beide seiten ihre pflichten erfüllen, d.h. zahlung und übergabe. falls die dame nicht will, würde allerdings letztendlich nur eine gerichtliche und wohl zu aufwendige klage helfen - aber vielleicht rei...
Ich würde mich auch an den eBay Support wenden, wenn sich das nicht klärt.. Mit Abgabe des Gebots wird ein verbindliches Kaufangebot abgegeben, das mit Ablauf der 'Bietezeit' rechtsgültig wird. diary08 hat es treffend auf den Punkt gebracht. Es IST verkauft. Das würde ich der Madame dann auch sc...
ebay ist dazu verpflichtet, solchen fällen nachzugehen. mein schlauer freund sagte mir gerade das sowas auch bestandteil der AGB ist von ebay.
du kannst das sogar einklagen (was bei dem wert allerdings mehr aufwand als angemessen wäre, oder?)
wenn die gute dame zu doof ist, ein mindestgebot einz...