Siehste..lach....da warst Du mal wieder schneller als ich...Du Schummi des diary-z, grins!!! Aber mein Verteidiger möcht in seinem Schlußplädoyer darauf hinweisen....das die Angeklagte Kassenfee den Kläger zu diesem Zeitpunkt noch nicht im literarischen Sinne kannte. Also Freispruch????