Soweit ich sehe, kann das nur Folgen für den Unterhalt haben.
Jedoch könnte Dein Ex Ma. verbieten in die Wohnung zu ziehen, wenn ich das recht verstanden habe.
Google halt auch mal ein wenig rum...
http://www.juraforum.de/forum/familienrecht/gemeinsame-wohnung-mit-neuem-partner-nach-trennungsjahr...