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18.08.2010 04:05:50 | von AbCdEf zu Schlechtes Gewissen
Mal ganz rational: Deinem Ex gegenüber bist du zu nichts verpflichtet. Nicht zur Treue & auch nicht dass ihr nach deiner Rückkehr wieder ein Paar werdet. Und Auskunftspflicht hast du auch keine. Alle "Rechte" die er hatte, hat er von sich aus abgegeben & was auch immer das für K...

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