Kommentare » Übersicht » 06.10.2010 » Also in diesem speziellen F...

06.10.2010 22:06:46 | von c. zu Einerlei
Also in diesem speziellen Fall ginge es wohl "nur" darum, ihn verbal am Telefon und/oder schriftlich via Messenger zu erniedrigen und dafür von ihm bezahlt zu werden. Sie hat mir schon seine Nummer gegeben, aber da er in der Schweiz wohnt, wird sich das wohl kaum rechnen. Auslandstelefona...

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