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24.12.2012 02:24:26 | von Lucky zu Hallo?!
wie schon von den anderen geschrieben, es ist rechtlich "gekauft", und nun müss(t)en beide seiten ihre pflichten erfüllen, d.h. zahlung und übergabe. falls die dame nicht will, würde allerdings letztendlich nur eine gerichtliche und wohl zu aufwendige klage helfen - aber vielleicht rei...

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