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14.11.2014 03:01:47 | von Lucky zu Glück gehabt
Auch die klagende Dame kann bleiben, sobald sie sich nun urteilsgerecht erst mal als Arbeitssuchende anmeldet und sich um Arbeit "bemüht" zumindest 6 Monate lang, falls die neueste Gesetzesänderung bzgl. "ohne konkrete Erfolgsaussicht bei der Arbeitssuche" auch final verabs...

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