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13.12.2017 07:01:10 | von monalila zu Di. 12. Dez. 2017
Ätzend, so viel Inkompetenz, für die der Herr Anwalt Geld bekommt! Ich würde an die Kanzleileitung des Herrn zurück schreiben. a) Mein Vater, auf den sich Ihr Kollege in seinem Schreiben ständig bezieht, ist am XY.XY.xxyy verstorben. b) zu Angelegenheiten der in seinee Betreffzeile erwähnten...

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