Da gibt es viele „Vielleichts“. Falls der Aufhebungsvertrag vielleicht klug gestaltet ist, gibt’s keine 3-monatige Sperrfrist und sofort ALG, das erst mal zum Weiterleben reicht. Vielleicht muss er wegen einer Wettbewerberklausel auch erst eine Weile warten? Oder er hat geerbt?
Good luck...