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19.11.2025 12:04:45 | von Lucky zu Der letzte Tanz
Da gibt es viele „Vielleichts“. Falls der Aufhebungsvertrag vielleicht klug gestaltet ist, gibt’s keine 3-monatige Sperrfrist und sofort ALG, das erst mal zum Weiterleben reicht. Vielleicht muss er wegen einer Wettbewerberklausel auch erst eine Weile warten? Oder er hat geerbt? Good luck...

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